Forderungsprüfung
Amprenta GmbH
unbekannt
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Amprenta GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2025, Aktenzeichen 36a IN 7318/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 7318/19
- Registerbezug
- Berlin, HRB 196259
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 15.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Bau und Bohrungen für Kabel- und Rohrleitungsnetze sowie Erbringung von technischen Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation.
Veröffentlichungstext
36a IN 7318/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Amprenta GmbH,
Schillerstraße 50, 13158 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Corneliu Chiriac
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 196259
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Amprenta GmbH,
Schillerstraße 50, 13158 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Corneliu Chiriac
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 196259
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.01.2025