Eröffnung des Verfahrens

amp-ambulant medizinischer Pflegeservice GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur amp-ambulant medizinischer Pflegeservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2026, Aktenzeichen 810 IN 1784/24 A-5-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1784/24 A-5-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 103838
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
29.05.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

810 IN 1784/24 A-77-: In dem Insolvenzverfahren amp-ambulant medizinischer Pflegeservice GmbH, Messelweg 86, 60486 Frankfurt am Main, (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 103838)
vertreten durch:
Patricia Hudy, (Geschäftsführerin), wurde am 28.05.2026 um 14:07 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 28.05.2026

Verfahrensverlauf

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