Abweisung mangels Masse
AMN Mobility UG (haftungsbeschränkt)
Überherrn
Das Amtsgericht Saarbrücken hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der AMN Mobility UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 08.05.2026, Aktenzeichen 61 IN 73/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 61 IN 73/25
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 110880
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 08.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 73/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110880 eingetragenen AMN Mobility UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 26, 66802 Überherrn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Gemmo,
ist der am 05.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 24.11.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 06.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Saarbrücken, 06.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110880 eingetragenen AMN Mobility UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 26, 66802 Überherrn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie Gemmo,
ist der am 05.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 24.11.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 06.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Saarbrücken, 06.05.2026