Insolvenzbekanntmachung
Ammon Verwaltungs-GmbH
Fürth
Das Amtsgericht Fürth hat zur Ammon Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen IN 596/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 596/24
- Registerbezug
- Fürth, HRB 2515
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 596/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ammon Verwaltungs-GmbH, Boxdorfer Straße 22, 90765 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Ammon Stefan Carl Michael
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 2515
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 04.12.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 21.10.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)7660080
Telefax: +49(911)7660081400
Email: nuernberg@schwartz.in
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 02.12.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 16.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ammon Verwaltungs-GmbH, Boxdorfer Straße 22, 90765 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Ammon Stefan Carl Michael
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 2515
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 04.12.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 21.10.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)7660080
Telefax: +49(911)7660081400
Email: nuernberg@schwartz.in
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 02.12.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 16.09.2026