Vergütungsfestsetzung
AMLEX Handels GmbH & Co. KG
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur AMLEX Handels GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.06.2026, Aktenzeichen 162 IN 144/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 144/20
- Registerbezug
- Essen, HRA 9984
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 144/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 9984 eingetragenen AMLEX Handels GmbH & Co. KG, Alte Bottroper Straße 20, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 16349 eingetragene AMLEX GmbH, Alte Bottroper Straße 20, 45356 Essen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Reinartz, Alte Bottroper Straße 20, 45356 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Es wurden die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 19 391,86 EUR nebst Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV und Zustellungsauslagen sowie die Mehrwertsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 144/20
Amtsgericht Essen, 10.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRA 9984 eingetragenen AMLEX Handels GmbH & Co. KG, Alte Bottroper Straße 20, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 16349 eingetragene AMLEX GmbH, Alte Bottroper Straße 20, 45356 Essen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Reinartz, Alte Bottroper Straße 20, 45356 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Es wurden die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 19 391,86 EUR nebst Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV und Zustellungsauslagen sowie die Mehrwertsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 144/20
Amtsgericht Essen, 10.06.2026