Abweisung mangels Masse

AMI Beteiligungs-GmbH

Luckenbach

Das Amtsgericht Montabaur hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der AMI Beteiligungs-GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 14 IN 89/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 89/26
Registerbezug
Montabaur, HRB 20709
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
29.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

14 IN 89/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMI Beteiligungs-GmbH, Leystraße 27, 57629 Luckenbach (AG Montabaur, HRB 20709), vertr. d.: Stefan Brenner, Im Acker 6, 57520 Rosenheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 30.06.2026 aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 30.06.2026

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Der Beschluss ist rechtskräftig.

Amtsgericht Montabaur, 29.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Insolvenzbekanntmachung