Sicherungsmaßnahme
Ambulantes OP-Zentrum Emmerich GmbH
Emmerich am Rhein
Das Amtsgericht Kleve hat zur Ambulantes OP-Zentrum Emmerich GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2025, Aktenzeichen 34 IN 30/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 34 IN 30/25
- Registerbezug
- Kleve, HRB 18371
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Bückmann
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 30/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Ambulantes OP-Zentrum Emmerich GmbH, Moritz-von-Nassau Straße 19, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Roland Gruhn, Moritz-von-Nassau Straße 19, 46446 Emmerich am Rhein
ist am 24.06.2025, um 14:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 30/25
Amtsgericht Kleve, 24.06.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Ambulantes OP-Zentrum Emmerich GmbH, Moritz-von-Nassau Straße 19, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Roland Gruhn, Moritz-von-Nassau Straße 19, 46446 Emmerich am Rhein
ist am 24.06.2025, um 14:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 30/25
Amtsgericht Kleve, 24.06.2025