Forderungsprüfung
Ambulanter Pflegedienst von Mensch zu Mensch GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Ambulanter Pflegedienst von Mensch zu Mensch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 36a IN 2894/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 2894/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 252995
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36a IN 2894/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ambulanter Pflegedienst von Mensch zu Mensch GmbH, Kleiststraße 3 - 6, 10787 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Begüm Saltik
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 252995
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ambulanter Pflegedienst von Mensch zu Mensch GmbH, Kleiststraße 3 - 6, 10787 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Begüm Saltik
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 252995
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2026