Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Ambulante Kranken- und Altenpflege Klön-Snack GmbH
Norden
Das Amtsgericht Aurich hat zur Ambulante Kranken- und Altenpflege Klön-Snack GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2025, Aktenzeichen 9 IN 124/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 124/19
- Registerbezug
- Aurich, HRB 101190
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 26.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
9 IN 124/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Kranken- und Altenpflege Klön-Snack GmbH, Große Mühlenstraße 42a, 26506 Norden (AG Aurich, HRB 101190), vertr. d.: Wolfgang Kruse, Richtpfad 24, 26506 Norden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Aurich, 25.02.2025
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Aurich, 25.02.2025