Forderungsprüfung
ambiotex GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur ambiotex GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 36a IN 5867/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 5867/21
- Registerbezug
- Mainz, HRB 450066
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36a IN 5867/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ambiotex GmbH,
Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Claussen und Christian Seidl
Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRB 450066
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 04.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ambiotex GmbH,
Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Claussen und Christian Seidl
Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRB 450066
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 04.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026