Forderungsprüfung
Am Kreuzgarten - Markdorf GmbH & Co. KG
Lindau
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat zur Am Kreuzgarten - Markdorf GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen IN 596/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kempten (Allgäu)
- Aktenzeichen
- IN 596/24
- Registerbezug
- Kempten (Allgäu), HRA 11396
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 596/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Am Kreuzgarten - Markdorf GmbH & Co. KG, Dreierstraße 7, 88131 Lindau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Wohnbauprojekte Bodensee GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogner Jürgen Willi
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 11396
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5, 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 23.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Am Kreuzgarten - Markdorf GmbH & Co. KG, Dreierstraße 7, 88131 Lindau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Wohnbauprojekte Bodensee GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogner Jürgen Willi
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 11396
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5, 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 23.09.2026