Verteilungsverzeichnis
ALWA-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur ALWA-Plan Ingenieurgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 70a IN 299/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 299/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 46679
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1995
- Stammkapital
- 26.075,89 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Garten- und Landschaftsbau sowie die Erbringung von Ingenieurleistungen, die Beratung und Planung in den Bereichen Umweltschutz, Abfall, Wasser und Altlasten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 299/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 46679 eingetragenen ALWA-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Berg 28 a, 51503 Rösrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. agr. Frank Griepentrog, Berg 28 a, 51503 Rösrath
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 56.072,06 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.164,08 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70a IN 299/24
Amtsgericht Köln, 09.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 46679 eingetragenen ALWA-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Berg 28 a, 51503 Rösrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. agr. Frank Griepentrog, Berg 28 a, 51503 Rösrath
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 56.072,06 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.164,08 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70a IN 299/24
Amtsgericht Köln, 09.10.2026