Vergütungsfestsetzung
AlphaPlus Facilitymanagement UG (haftungsbeschränkt)
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur AlphaPlus Facilitymanagement UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 162 IN 41/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 41/22
- Registerbezug
- Essen, HRB 32634
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Hausmeisterdienstleistungen/Servicedienstleistung, Transportdienstleistungen, Beratung, Personalvermittlung, Kurierfahrten und Shuttleservice, Entrümpelung, Ordner.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hasan Tay, Waldthausenstraaße 27, 46238 Bottrop
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Es wurden die Mindestvergütung gemäß § 13 InsVV nebst Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Mehrwertsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 41/22
Amtsgericht Essen, 31.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hasan Tay, Waldthausenstraaße 27, 46238 Bottrop
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Es wurden die Mindestvergütung gemäß § 13 InsVV nebst Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Mehrwertsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 41/22
Amtsgericht Essen, 31.08.2026