Forderungsprüfung
Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Orion", vertr. d. d. GF
Bramstedt
Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Orion", vertr. d. d. GF eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2026, Aktenzeichen 12 IN 50/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cuxhaven
- Aktenzeichen
- 12 IN 50/17
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205435
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 11.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
12 IN 50/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS "Orion", vertr. d. d. GF, Ringstr. 4, 27628 Bramstedt (AG Tostedt, HRB 205435), ist Frau Rechtsanwältin Stefanie Engelhard zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Olaf Helmke als Insolvenzverwalter über das Vermögen Alpha Ship GmbH & Co. KG MS ORION angemeldeten Forderung/en zu lfd. Nr. 0/29 bis 0/35 der Tabelle.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.09.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.09.2026