Sicherungsmaßnahme
Alpha Grundbesitz GmbH
Bedburg-Hau
Das Amtsgericht Kleve hat zur Alpha Grundbesitz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.02.2026, Aktenzeichen 43 IN 5/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 43 IN 5/26
- Registerbezug
- Kleve, HRB 14805
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 5/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14805 eingetragenen Alpha Grundbesitz GmbH, Borschelstraße 4 a, 47551 Bedburg-Hau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Phillip Heuvelmann, Birkenallee 5, 46446 Emmerich am Rhein
ist am 05.02.2026, um 13:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 5/26
Amtsgericht Kleve, 05.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14805 eingetragenen Alpha Grundbesitz GmbH, Borschelstraße 4 a, 47551 Bedburg-Hau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Phillip Heuvelmann, Birkenallee 5, 46446 Emmerich am Rhein
ist am 05.02.2026, um 13:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 5/26
Amtsgericht Kleve, 05.02.2026