Sicherungsmaßnahme
Aloys Hergemöller Krankentransporte GmbH & Co. KG
Recke
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Aloys Hergemöller Krankentransporte GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2026, Aktenzeichen 79 IN 37/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 79 IN 37/26
- Registerbezug
- Steinfurt, HRA 6605
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Filiz Turan
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 37/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6605 eingetragenen Aloys Hergemöller Krankentransporte GmbH & Co. KG, Steinbeckerstraße 15, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10088 eingetragene Krankentransporte Hergemöller Verwaltungs-GmbH GmbH, Steinbecker Straße 15, 49509 Recke, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Bensmann, Ackerstraße 9, 49545 Tecklenburg,
ist am 10.07.2026, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Filiz Turan, Am Schölerberg 9, 49082 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 37/26
Amtsgericht Münster, 10.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6605 eingetragenen Aloys Hergemöller Krankentransporte GmbH & Co. KG, Steinbeckerstraße 15, 49509 Recke, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10088 eingetragene Krankentransporte Hergemöller Verwaltungs-GmbH GmbH, Steinbecker Straße 15, 49509 Recke, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Bensmann, Ackerstraße 9, 49545 Tecklenburg,
ist am 10.07.2026, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Filiz Turan, Am Schölerberg 9, 49082 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 37/26
Amtsgericht Münster, 10.07.2026