Sicherungsmaßnahme
alla and jen GmbH
Herdecke
Das Amtsgericht Hagen hat zur alla and jen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen 109 IN 61/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 61/26
- Registerbezug
- Hagen, HRB 12151
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 61/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12151 eingetragenen alla and jen GmbH, Gahlenfeldstr. 27 A, 58313 Herdecke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jenny Sternemann und Frau Alla Emmerich
ist am 12.05.2026, um 08:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Hölder, Kaiserstr. 78, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 61/26
Amtsgericht Hagen, 12.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12151 eingetragenen alla and jen GmbH, Gahlenfeldstr. 27 A, 58313 Herdecke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jenny Sternemann und Frau Alla Emmerich
ist am 12.05.2026, um 08:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Hölder, Kaiserstr. 78, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 61/26
Amtsgericht Hagen, 12.05.2026