Sicherungsmaßnahme

All in One Solar GmbH

Oberhausen

Das Amtsgericht Duisburg hat zur All in One Solar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen 620 IN 1135/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1135/26
Registerbezug
Duisburg, HRB 3848
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.07.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1135/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3848 eingetragenen All in One Solar GmbH, Alleestr. 4, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Leischen, Weseler Weg 36, 46562 Voerde

sind die am 10.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 24.07.2026 aufgehoben worden.

620 IN 1135/26
Amtsgericht Duisburg, 24.07.2026

Verfahrensverlauf

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  2. Sicherungsmaßnahme
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