Restschuldbefreiung
Alisch, Rudi
Stockelsdorf
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Alisch, Rudi eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.09.2025, Aktenzeichen 53a IN 87/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 87/22
- Registerbezug
- Lübeck, HRA 4275 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 12.09.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
53a IN 87/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Rudi Alisch, geboren am 10.04.1960, Hermannstraße 22 a, 23617 Stockelsdorf
Inhaber der 7.0 Grüne Apotheke, Mühlenstraße 34-48, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
Inhaber der Apotheke am Behnhaus, Königstraße 14, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam, Gz.: 000047-22/KB
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO im laufenden Insolvenzverfahren über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 23.10.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, auf die der Antrag gestützt wird.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 11.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Rudi Alisch, geboren am 10.04.1960, Hermannstraße 22 a, 23617 Stockelsdorf
Inhaber der 7.0 Grüne Apotheke, Mühlenstraße 34-48, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
Inhaber der Apotheke am Behnhaus, Königstraße 14, 23552 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 4275 HL
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam, Gz.: 000047-22/KB
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO im laufenden Insolvenzverfahren über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 23.10.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, auf die der Antrag gestützt wird.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 11.09.2025