Sicherungsmaßnahme

Algaka Gaststättenbetriebs GmbH

Kaiserslautern

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur Algaka Gaststättenbetriebs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2025, Aktenzeichen 1 IN 155/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 155/25
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 1861
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
01.09.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Paul Wieschemann
Im Handelsregister seit
1981
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Gaststätte "Monokel". Die Gesellschaft kann weitere Lokale in der Gastronomie sowie Diskotheken eröffnen, erwerben oder sich an solchen beteiligen.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1 IN 155/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Algaka Gaststättenbetriebs GmbH, Klosterstraße 1, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 1861), vertr. d.: Reinhold Mäder, St. Martins-Platz 4, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführerinnen), ist am 01.09.2025 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 01.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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