Sicherungsmaßnahme
Algaka Gaststättenbetriebs GmbH
Kaiserslautern
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur Algaka Gaststättenbetriebs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2025, Aktenzeichen 1 IN 155/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 155/25
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRB 1861
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 01.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Paul Wieschemann
- Im Handelsregister seit
- 1981
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Gaststätte "Monokel". Die Gesellschaft kann weitere Lokale in der Gastronomie sowie Diskotheken eröffnen, erwerben oder sich an solchen beteiligen.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
1 IN 155/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Algaka Gaststättenbetriebs GmbH, Klosterstraße 1, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 1861), vertr. d.: Reinhold Mäder, St. Martins-Platz 4, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführerinnen), ist am 01.09.2025 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 01.09.2025
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 01.09.2025