Sicherungsmaßnahme

Albrecht Logistik GmbH

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Albrecht Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.10.2018, Aktenzeichen 45 IN 52/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 52/18
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB HRB 12690
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.10.2018
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Schmitz
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Abwicklung und Durchführung von nationalen und internationalen Transporten jeglicher Art und der Handel mit Waren aller Art, soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 52/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 12690
eingetragenen Albrecht Logistik GmbH, Klosterhofweg 54a, 41199 Mönchengladbach,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Mike Albrecht, Klosterhofweg
54a, 41199 Mönchengladbach,

ist am 17.10.2018, um 08:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz,
Burgfreiheit 78, 41199 Mönchengladbach bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

45 IN 52/18
Amtsgericht Mönchengladbach, 17.10.2018

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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