Sicherungsmaßnahme

Albert Espelage GmbH Sargfabrik

Friesoythe

Das Amtsgericht Cloppenburg hat zur Albert Espelage GmbH Sargfabrik eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2021, Aktenzeichen 9 IN 28/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 28/21
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 150569
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
30.06.2021
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1992
Stammkapital
52.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung und Vertrieb von Särgen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

9 IN 28/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Albert Espelage GmbH Sargfabrik, OT Thüle, Waldweg 1, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRB 150569), vertr. d.: 1. Christa Hinrichsmeyer, OT Thüle, Waldweg 2, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführerin), 2. Niko Hinrichsmeyer, OT Thüle, Waldweg 2, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 23.06.2021

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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