Vergütungsfestsetzung

ALBA BAU GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur ALBA BAU GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2026, Aktenzeichen 620 IN 1672/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1672/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 17009
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.05.2026
Rechtsform
GmbH
Sachwalter
Sarah Wolf
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Ausführung von Hochbauarbeiten unter Einschluss von Gerüstarbeiten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1672/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der ALBA BAU GmbH, Buschstraße 95, 47166 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cihan Albayrak, Posten weg 12, 40489 Düsseldorf

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf

Sachwalterin: Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 24.04.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Dienstag, 02.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Erdgeschoss, Sitzungssaal 49.
Der Termin dient zugleich zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Festsetzung der Vergütung der Sachwalterin
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

620 IN 1672/25
Amtsgericht Duisburg, 06.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Insolvenzbekanntmachung
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