Sicherungsmaßnahme
AL Gerüstbau GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur AL Gerüstbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2026, Aktenzeichen 251 IN 40/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 40/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 25876
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sebastian Henneke
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 40/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25876 eingetragenen AL Gerüstbau GmbH, Huckarder Straße 114, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nevaf Acar, Kreuzstraße 87 A, 44532 Lünen
Geschäftszweig: die Durchführung von Gerüstbauarbeiten.
ist am 13.04.2026, um 10:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 40/26
Amtsgericht Dortmund, 13.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25876 eingetragenen AL Gerüstbau GmbH, Huckarder Straße 114, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nevaf Acar, Kreuzstraße 87 A, 44532 Lünen
Geschäftszweig: die Durchführung von Gerüstbauarbeiten.
ist am 13.04.2026, um 10:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 40/26
Amtsgericht Dortmund, 13.04.2026