Forderungsprüfung
AKTIVA Personal-Leasing GmbH
Aschaffenburg
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur AKTIVA Personal-Leasing GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2026, Aktenzeichen 651 IN 275/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 275/25
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 7832
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
651 IN 275/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AKTIVA Personal-Leasing GmbH, Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Ellen Simon
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wollweber Bansch
1. Die Prüfung der bis 03.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21- 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 13.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AKTIVA Personal-Leasing GmbH, Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Ellen Simon
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wollweber Bansch
1. Die Prüfung der bis 03.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21- 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 13.07.2026