Masseunzulänglichkeit
AKOV Elektrotechnik GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur AKOV Elektrotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 402 IN 2481/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 2481/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 38209
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 18.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung (Entwurfs-, Ausführungs- , Werk- und Montageplanung), technische Bauleitung und Beratung, Elektroinstallation für Energie- und Gebäudetechnik, Haus- und Wohnungsbau, Beleuchtungstechnik, Kommunikationstechnik, dazugehörige kleinere Reparaturen, Service und Wartung, Kundendienst und E-Check.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 2481/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKOV Elektrotechnik GmbH, Maximilianallee 13, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38209
vertreten durch den Geschäftsführer Alexey Kovtun
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 17.03.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Reinhard Klose, Lampestraße 2, 04107 Leipzig, Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich: 0341 9136748 0, Website: www.sanierungskultur.de, Telefax: 0341 9136748 88
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 402 IN 2481/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKOV Elektrotechnik GmbH, Maximilianallee 13, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38209
vertreten durch den Geschäftsführer Alexey Kovtun
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 17.03.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Reinhard Klose, Lampestraße 2, 04107 Leipzig, Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich: 0341 9136748 0, Website: www.sanierungskultur.de, Telefax: 0341 9136748 88
schriftlich geltend zu machen.