Forderungsprüfung
AKM Bau GmbH
Vaterstetten
Das Amtsgericht München hat zur AKM Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.05.2025, Aktenzeichen 1501 IN 710/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 710/22
- Registerbezug
- München, HRB 234288
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Hochbau von Wohn- und Geschäftsgebäuden und Gebäudereinigung.
Veröffentlichungstext
1501 IN 710/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AKM Bau GmbH, Carl-Orff-Straße 29, 85591 Vaterstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Al-Bajalan Bshtiuan Mahmood Jameel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 234288
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Böhm & Collegen, Untere Hauptstraße 2, 85386 Eching, Gz.: 58/22BB13D14/257-22
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AKM Bau GmbH, Carl-Orff-Straße 29, 85591 Vaterstetten, vertreten durch den Geschäftsführer Al-Bajalan Bshtiuan Mahmood Jameel
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 234288
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Böhm & Collegen, Untere Hauptstraße 2, 85386 Eching, Gz.: 58/22BB13D14/257-22
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.05.2025