Sicherungsmaßnahme

Akif Rana GmbH

Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Akif Rana GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2025, Aktenzeichen 500 IN 213/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 213/25
Registerbezug
Krefeld, HRB 19900
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.10.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Mark Steh

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 213/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 19900 eingetragenen Akif Rana GmbH, Höffgeshofweg 26, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gisela van Dyck, Kalkarer Str. 85 , 46509 Xanten

Geschäftszweig: An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Haushaltsgeräten aller Art und von Kraftfahrzeugen

ist am 23.10.2025, um 15:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 213/25
Amtsgericht Krefeld, 23.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme