Forderungsprüfung
AKAIDO GmbH
Erlangen
Das Amtsgericht Fürth hat zur AKAIDO GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen IN 123/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 123/22
- Registerbezug
- Fürth, HRB 11609
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 123/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AKAIDO GmbH, Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführerin Li Jie
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 11609
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 bis 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AKAIDO GmbH, Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführerin Li Jie
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 11609
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 bis 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.08.2026