Forderungsprüfung
AK Projektbau GmbH
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur AK Projektbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2025, Aktenzeichen IN 624/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 624/19
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 29724
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
IN 624/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AK Projektbau GmbH, c/o Lukas Frank, Storkower Straße 113, 10407 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Galezewski Tomasz Andrzej
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 29724
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AK Projektbau GmbH, c/o Lukas Frank, Storkower Straße 113, 10407 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Galezewski Tomasz Andrzej
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 29724
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.10.2025