Forderungsprüfung
AK Immobilienverwaltungs- und Verwertungs- GmbH & Co. KG
Straubing
Das Amtsgericht Straubing hat zur AK Immobilienverwaltungs- und Verwertungs- GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen IN 167/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Straubing
- Aktenzeichen
- IN 167/19
- Registerbezug
- Straubing, HRA 6455
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 167/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AK Immobilienverwaltungs- und Verwertungs- GmbH & Co. KG, Bogener Straße 4, 94315 Straubing, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin AK Immobilienverwaltungs- und Verwertungs- GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Atzberger Karin
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRA 6455
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AK Immobilienverwaltungs- und Verwertungs- GmbH & Co. KG, Bogener Straße 4, 94315 Straubing, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin AK Immobilienverwaltungs- und Verwertungs- GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Atzberger Karin
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRA 6455
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 26.08.2026