Sicherungsmaßnahme

aixprojects GmbH

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur aixprojects GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.12.2024, Aktenzeichen 93 IN 227/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 227/24
Registerbezug
Aachen, HRB 20380
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.12.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Arne Meyer

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 227/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 20380 eingetragenen aixprojects GmbH, Kellershaustraße 19, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Scholl,

Geschäftszweig: Beratung und Dienstleistungen im Bereich von Konstruktionen aller Art u. a.

ist am 05.12.2024, um 12:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

93 IN 227/24
Amtsgericht Aachen, 05.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme