Sicherungsmaßnahme

Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2023, Aktenzeichen 92 IN 8/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 8/23
Registerbezug
Aachen, HRB 22596
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.03.2023
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
André Seckler

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 8/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22596 eingetragenen Aix Point Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Metzgerstraße 61, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philippe Welter,

ist am 20.03.2023, um 10:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

92 IN 8/23
Amtsgericht Aachen, 20.03.2023

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme