Sicherungsmaßnahme
Ahlers Vertrieb GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Ahlers Vertrieb GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.04.2023, Aktenzeichen 43 IN 264/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 264/23
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 6831
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 264/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6831 eingetragenen Ahlers Vertrieb GmbH, Elverdisser Str. 313, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Jürgeleit, und Frau Dr. Stella Ahlers,
Geschäftszweig: Herstellung von und Handel mit Bekleidung jeglicher Art
ist am 24.04.2023, um 20:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Biner Bähr, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 264/23
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6831 eingetragenen Ahlers Vertrieb GmbH, Elverdisser Str. 313, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Jürgeleit, und Frau Dr. Stella Ahlers,
Geschäftszweig: Herstellung von und Handel mit Bekleidung jeglicher Art
ist am 24.04.2023, um 20:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Biner Bähr, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 264/23
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2023