Sicherungsmaßnahme
Ahlers Retail GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Ahlers Retail GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.04.2023, Aktenzeichen 43 IN 259/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 259/23
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 6615
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 259/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6615 eingetragenen Ahlers Retail GmbH, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Stella Ahlers, und Frau Anna-Lena Schulte-Angels,
Geschäftszweig: Herstellung von und Handel mit Bekleidung jeglicher Art sowie Betreibung aller hiermit in Verbindung stehenden Geschäfte.
ist am 24.04.2023, um 18:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Biner Bähr, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 259/23
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6615 eingetragenen Ahlers Retail GmbH, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Stella Ahlers, und Frau Anna-Lena Schulte-Angels,
Geschäftszweig: Herstellung von und Handel mit Bekleidung jeglicher Art sowie Betreibung aller hiermit in Verbindung stehenden Geschäfte.
ist am 24.04.2023, um 18:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Biner Bähr, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 259/23
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2023