Sicherungsmaßnahme
Ahlers AG
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Ahlers AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2023, Aktenzeichen 43 IN 257/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 257/23
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 6541
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.04.2023
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 257/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6541 eingetragenen Ahlers AG, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Anna-Lena Schulte-Angels, und Frau Dr. Stella Ahlers,
Geschäftszweig: Herstellung, Handel und Vermarktung von Textilien und Bekleidung jeder Art etc.
ist am 24.04.2023, um 12:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Biner Bähr, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 257/23
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6541 eingetragenen Ahlers AG, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Frau Anna-Lena Schulte-Angels, und Frau Dr. Stella Ahlers,
Geschäftszweig: Herstellung, Handel und Vermarktung von Textilien und Bekleidung jeder Art etc.
ist am 24.04.2023, um 12:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Biner Bähr, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 257/23
Amtsgericht Bielefeld, 24.04.2023