Vergütungsfestsetzung

AHD solewo GmbH

Jesteburg

Das Amtsgericht Tostedt hat zur AHD solewo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2025, Aktenzeichen 22 IN 32/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 32/23
Registerbezug
Tostedt, HRB 209073
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
01.09.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

22 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHD solewo GmbH, Allerbeekskehre 1, 21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 209073), vertr. d.: Ole Bernatzki, Bergweg 44, 21266 Jesteburg, (Geschäftsführer), sind ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 53.806,33 EUR Vergütung und Auslagen des Sachwalters sowie Zustellungskosten durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 29.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Eröffnung des Verfahrens