Aufhebung des Verfahrens

Agrofinanz GmbH

Kleve

Das Amtsgericht Kleve hat zur Agrofinanz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 32 IN 95/15.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
32 IN 95/15
Registerbezug
Kleve, HRB 11225
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.09.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Markus Kier
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Ausübung von landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie das Erlangen von (Geld)Mitteln für die Finanzierung dieser Aktivitäten in Lateinamerika.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 95/15

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11225 eingetragenen Agrofinanz GmbH, Tiergartenstraße 27, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bram Holthausen, Staringstraat 11, 6821 DM Arnhem, Niederlande und Herrn Anthony Alfred Berends, Drostenstraat 5, 7921 WC Zuidwolde, Niederlande

Insolvenzverwalter: Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

32 IN 95/15
Amtsgericht Kleve, 17.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Aufhebung des Verfahrens
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten