Sicherungsmaßnahme

Agrar-Energie-Gesellschaft mbH & Co. KG

Hopsten

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Agrar-Energie-Gesellschaft mbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2025, Aktenzeichen 83 IN 22/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
83 IN 22/25
Registerbezug
Steinfurt, HRA 4314
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.08.2025
Rechtsform
KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Holger Domeyer
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 22/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4314 eingetragenen Agrar-Energie-Gesellschaft mbH & Co. KG, Hauernweg 17, 48496 Hopsten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5982 eingetragene Agrar-Energie-Gesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH GmbH, Hauernweg 17, 48496 Hopsten, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinrich Lukas Lambrecht-Speller, Feldkampstr. 1 , 48496 Hopsten, und Herrn Stefan Kröger, geschäftlich Hauernweg 17, 48496 Hopsten,

ist am 27.08.2025, um 14:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

83 IN 22/25
Amtsgericht Münster, 27.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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