Sicherungsmaßnahme

AGK Rail GmbH

Hipstedt

Das Amtsgericht Meppen hat zur AGK Rail GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.07.2025, Aktenzeichen 9 IN 46/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meppen
Aktenzeichen
9 IN 46/25
Registerbezug
Tostedt, HRB 210266
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
11.07.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Frank Kreuznacht

Veröffentlichungstext

9 IN 46/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AGK Rail GmbH, Bahnhofstraße 33, 27432 Hipstedt (AG Tostedt, HRB 210266), vertr. d.: 1. Danyel Hohlfeld, Glupenstraße 4, 49740 Haselünne, (Geschäftsführer), 2. Antje Schwanke, Ahornstraße 35, 49740 Haselünne, (Geschäftsführerin), ist am 11.07.2025 um 10:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Dahlienstr. 47, 49716 Meppen, Tel.: 05931/1589940, Fax: 05931/1589941 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 11.07.2025

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Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme