Insolvenzbekanntmachung
AGD Dienstleistungen GmbH
Dahlenburg
Das Amtsgericht Lüneburg hat zur AGD Dienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2025, Aktenzeichen 46 IN 62/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lüneburg
- Aktenzeichen
- 46 IN 62/25
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 210575
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 10.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Land-, Forst- und Bauwirtschaft.
Veröffentlichungstext
46 IN 62/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AGD Dienstleistungen GmbH, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg (AG Lüneburg, HRB 210575), vertr. d.: André Gonschorreck, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.09.2025 berichtigt worden.
Statt AGD Dienstleistungen GmbH, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg (AG Lüneburg, HRB 210575),
vertreten durch:
André Gonschorrek, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin - muss es richtig heißen:
AGD Dienstleistungen GmbH, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg (AG Lüneburg, HRB 210575),
vertreten durch:
André Gonschorreck, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg oder dem Landgericht Lüneburg, Am Markt 7, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 10.09.2025
Statt AGD Dienstleistungen GmbH, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg (AG Lüneburg, HRB 210575),
vertreten durch:
André Gonschorrek, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin - muss es richtig heißen:
AGD Dienstleistungen GmbH, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg (AG Lüneburg, HRB 210575),
vertreten durch:
André Gonschorreck, Dumstorf 20, 21368 Dahlenburg, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg oder dem Landgericht Lüneburg, Am Markt 7, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 10.09.2025