Sicherungsmaßnahme
AGCA Transport und Logistik GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur AGCA Transport und Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2026, Aktenzeichen 67a IN 482/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 482/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 179405
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 26.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Gert Freydag
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 482/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 179405 eingetragenen AGCA Transport und Logistik GmbH, Beckerberg 16a, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sehtin Hayrulla
Geschäftszweig: der gewerbliche Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, sowie logistische Dienstleistungen u. Lagerungen
ist am 24.02.2026, um 16:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 482/25
Amtsgericht Hamburg, 24.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 179405 eingetragenen AGCA Transport und Logistik GmbH, Beckerberg 16a, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sehtin Hayrulla
Geschäftszweig: der gewerbliche Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, sowie logistische Dienstleistungen u. Lagerungen
ist am 24.02.2026, um 16:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 482/25
Amtsgericht Hamburg, 24.02.2026