Sicherungsmaßnahme
AGB Hausmeisterservice rund um's Haus UG (haftungsbeschränkt)
Hattingen
Das Amtsgericht Essen hat zur AGB Hausmeisterservice rund um's Haus UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2026, Aktenzeichen 162 IN 48/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 48/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 31529
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 48/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31529 eingetragenen AGB Hausmeisterservice rund um's Haus UG (haftungsbeschränkt), An der Hunsebeck 8, 45527 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gani Bajrami, Neustr. 10, 45525 Hattingen
ist am 11.08.2026, um 12:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 48/26
Amtsgericht Essen, 11.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31529 eingetragenen AGB Hausmeisterservice rund um's Haus UG (haftungsbeschränkt), An der Hunsebeck 8, 45527 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gani Bajrami, Neustr. 10, 45525 Hattingen
ist am 11.08.2026, um 12:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 48/26
Amtsgericht Essen, 11.08.2026