Insolvenzbekanntmachung
AfricanWorld Touristic GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur AfricanWorld Touristic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 501 IN 172/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 172/25
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 59993
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 172/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 59993 eingetragenen AfricanWorld Touristic GmbH, Sternstraße 68, 40479 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Britta Badjie,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit dem Bruder der Geschäftsführerin, bestimmt auf
Mittwoch, 18.11.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 172/25
Amtsgericht Düsseldorf, 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 59993 eingetragenen AfricanWorld Touristic GmbH, Sternstraße 68, 40479 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Britta Badjie,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleichs mit dem Bruder der Geschäftsführerin, bestimmt auf
Mittwoch, 18.11.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 172/25
Amtsgericht Düsseldorf, 21.10.2026