Eröffnung des Verfahrens
Aelos GmbH
Landau in der Pfalz
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat über das Vermögen der Aelos GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 3 IN 176/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 176/23
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRB 32810
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 18.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 176/23
18.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Aelos GmbH, Badstraße 20, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32810),
vertreten durch:
Andrian Pop, Mun. Toplita Jud. Hargita, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Leitmann, Bahnweg 14, 69168 Wiesloch,
wird dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hanz die Zustimmung erteilt, der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf die Vergütung zu entnehmen:
XXX
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 02.12.2024 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 19.02.2026 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung.
Abweichend von dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.02.2026 ist der Vorschuss lediglich in Höhe von XXX EUR zu gewähren.
Die Berücksichtigung der Zuschläge stellt lediglich eine vorläufige Einschätzung dar. Die endgültige Höhe der Zuschläge ergibt sich erst durch die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz eingesehen werden.
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 176/23
18.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Aelos GmbH, Badstraße 20, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 32810),
vertreten durch:
Andrian Pop, Mun. Toplita Jud. Hargita, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Leitmann, Bahnweg 14, 69168 Wiesloch,
wird dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hanz die Zustimmung erteilt, der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf die Vergütung zu entnehmen:
XXX
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 02.12.2024 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 19.02.2026 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung.
Abweichend von dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.02.2026 ist der Vorschuss lediglich in Höhe von XXX EUR zu gewähren.
Die Berücksichtigung der Zuschläge stellt lediglich eine vorläufige Einschätzung dar. Die endgültige Höhe der Zuschläge ergibt sich erst durch die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz eingesehen werden.