Sicherungsmaßnahme
Advaneo GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Advaneo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 503 IN 141/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 141/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 78478
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Biner Bähr
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 141/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78478 eingetragenen Advaneo GmbH, Neuer Zollhof 2, 40221, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Bretfeld,
ist am 19.06.2026, um 08:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 141/26
Amtsgericht Düsseldorf, 19.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 78478 eingetragenen Advaneo GmbH, Neuer Zollhof 2, 40221, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Bretfeld,
ist am 19.06.2026, um 08:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 141/26
Amtsgericht Düsseldorf, 19.06.2026