Forderungsprüfung
"AdminPlus.com" administrative Bürodienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
München
Das Amtsgericht München hat zur "AdminPlus.com" administrative Bürodienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2025, Aktenzeichen 1542 IN 11286/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 11286/24
- Registerbezug
- München, HRB 252805
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.10.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
1542 IN 11286/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
"AdminPlus.com" administrative Bürodienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Tal 44, 80331 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Smith Sarah
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 252805
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 - 4 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
"AdminPlus.com" administrative Bürodienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Tal 44, 80331 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Smith Sarah
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 252805
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 - 4 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.10.2025