Vergütungsfestsetzung
ADIX-HEALTHCARE GmbH
Singen
Das Amtsgericht Konstanz hat zur ADIX-HEALTHCARE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen Si 42 IN 222/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Konstanz
- Aktenzeichen
- Si 42 IN 222/23
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 581778
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 17.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Si 42 IN 222/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Christian Zschocke, Am Niederen Tor 1, 78050 Villingen-Schwenningen, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 16.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADIX-HEALTHCARE GmbH, Theodor-Hanloser-Straße 15a, 78224 Singen, vertreten durch den Geschäftsführer Arthur Müller
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 581778
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Christian Zschocke, Am Niederen Tor 1, 78050 Villingen-Schwenningen, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 16.09.2026