Forderungsprüfung
AdiBau GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur AdiBau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2026, Aktenzeichen 1507 IN 1059/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 1059/20
- Registerbezug
- München, HRB 211671
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Eisenflechtung, Bodenverlegung, Verfugung (im Hochbau), Holz- und Bautenschutz, Betonbohren und -schneiden, Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung, Betonstein- und Terrassenerstellung, Einschalungen, Maurerarbeiten, Betonsanierungen, Gebäudereinigung, Winterdienst sowie Hausmeisterservice.
Veröffentlichungstext
1507 IN 1059/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AdiBau GmbH, Bodenseestraße 217, 81243 München, vertreten durch den Geschäftsführer Krasniqi Lulzim, geb. Krasniqi
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 211671
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AdiBau GmbH, Bodenseestraße 217, 81243 München, vertreten durch den Geschäftsführer Krasniqi Lulzim, geb. Krasniqi
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 211671
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.04.2026