Sicherungsmaßnahme

ADEO UG (haftungsbeschränkt)

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur ADEO UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 43 IN 317/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 317/26
Registerbezug
Bielefeld, HRB 41405
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.07.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Björn-Till Till

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 317/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41405 eingetragenen ADEO UG (haftungsbeschränkt), Finkenstr. 95, 33609 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Olga Steingraf

Geschäftszweig: Beteiligung an anderen Unternehmen und alle Geschäfte, die in wirtschaftlichem Zusammenhang damit stehen

ist am 14.07.2026, um 14:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 317/26
Amtsgericht Bielefeld, 14.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme